Der Oberrheinkonferenz ist es ein Anliegen, grenzüberschreitende Jugendprojekte zu unterstützen. Daher existiert seit 1997 der Jugendprojektfonds, in den die Gebietskörperschaften der Oberrheinkonferenz jährlich bis zu ? 20.000 einspeisen.
"Die Mittel sollen der schnellen und unkomplizierten Startfinanzierung grenzüberschreitender Jugendprojekte sowie der Übernahme von Reisekosten für Jugendliche, die sich im Rahmen der trinationalen Zusammenarbeit in Gremien der Oberrheinkonferenz und Jugendprojekten engagieren und von keinem anderen Kostenträger unterstützt werden, dienen. Geltungsbereich ist das ganze Mandatsgebiet der D-F-CH Oberrheinkonferenz " (aus dem Mandat des Expertenausschusses "Projektförderung", der die Gesuche prüft).
Projektbeispiele aus der Vergangenheit reichen von sportlichen Projekten wie grenzüberschreitende Turniere über kulturelle wie Jugendtheater oder Rapevents bis hin zu jugendpolitischen Veranstaltungen. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt?.
Die maximale Förderhöhe liegt bei ? 4.000 pro Antrag.
Um gefördert zu werden, müssen die Projekte folgende Kriterien erfüllen:
- Die zu bezuschussenden Projekte müssen die Grenzen überschreiten und darüber hinaus in der Zusammensetzung der Projektpartner bi- oder trinational sein.
- Die Projektbeteiligten müssen zwischen 12 und 25 Jahre alt sein.
- Antragsberechtigt sind Jugendliche und Jugendorganisationen.
- Der Antragssteller muss im Oberrheingebiet wohnhaft sein.
Internetportal der AG Jugend : www.oberrheinkonferenz.org/jpj
Homepage der AG Jugend : www.oberrheinkonferenz.org/jugend/
Der Dossierbetreuer des Bereiches Jugend der REGIO BASILIENSIS erteilt Ihnen gerne Auskünfte zu diesem Fonds.

